Dorfgründungen im Kreis Lötzen (Ostpreußen)
Handfesten, Verschreibungen 1387-1571
Im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin gibt es unter der Signatur EM 88e Nr.63 eine Zusammenstellung von Urkunden (Handfesten) über Dorfgründungen im Kreis Lötzen unter dem Titel:
Amts Lötzen Consignation über der Cöllmer, Freien und Schultzen Privilegien, wieviel Hufen jedes Dorf hat und zu welchen Rechten sie selbige besitzen.
Diese gesammelten Abschriften der Original-Dorfverschreibungen ist interessant vor allem aus historischer Sicht, aber auch für die Familienforschung, weil nach jeder Abschrift die Namen der Besitzer des privilegierten Grundbesitzes im Jahr 1698 vermerkt sind.
Die Zusammenstellung wurde auf Befehl von Friedrich III (ab 1701 Friedrich I, König in Preußen) für das Staatsministerium (Kurfürstliche Oberratsstube) in Königsberg angefertigt, wie die vorangestellten Titelseiten zeigen:
Zu untertänigster Folge seiner Churfürstlichen Durchlaucht gnädigsten Befehls vom 15. Sept.? a:c habe von den Cöllmern, Freyen und Schulzen ihren Privilegien beglaubigte Abschriften nebst den Namen der Besitzer gehorsamst ... (angefertigt).
Lötzen, den 10. Dez.? 1698
Untertänigst gehorsamster Diener
Andreas von Lußgekron
Dem durchlauchtigsten großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich dem Dritten, Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Churfürst;
in Preußen, zu Magdeburg, Clewe, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu Crossen Herzog; Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Camin, Graf zu Hohenzollern, der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und der Lande Lauenburg und Bütow, p.p.
Meinem Allergnädigsten Churfürsten und Herrn in die Churfürstliche Oberratstube,
(Lötzen), den 14. November 1698
Amts Lötzen
Consignation über der Cöllmer, Freyen und Schultzen Privilegia,
wieviel Hufen ein jedes Dorf hat
und zu welchen Rechten sie selbige besitzen
1. Des Freidorfs
Groß Stürlack
Verschreibung über 60 Hufen, welches zu Cöllmischen Rechten gegeben ist. Über 28 Hufen 6 Morgen Übermaß ist kein Privilegium im Amtbuch zu finden.
2. Des Freidorfs
Klein Stürlack
Verschreibung über 74 Dienst- und 15 Übermaßhufen, welches zu Magdeburgischen Rechten gegeben ist. Von den Übermaßhufen hat die Dorfschaft nicht mehr als 10 Hufen, die übrigen 5 Hufen sind nach Jezorken ins Rheinsche Amt abgenommen.
3. Des Freidorfs
Mertenheim
Verschreibung über 6 Hufen. Über 30 Hufen ist kein Privilegium zu finden, und über die 5 Hufen 15 Morgen ist bei den Adligen bereits eingeschickt.
4. Des Freidorfs
Cronau
Verschreibung über 24 Hufen, welche zu Magdeburgischen Rechten gegeben sind. Die 25 Morgen Übermaß sind unter die 24 Hufen verteilt.
5. Des Freidorfs
Grzibowen
Verschreibung über 8 Hufen, welche zu Magdeburgischen Rechten gegeben sind. Über die 2 Hufen 10 Morgen ist das Privileg bereits bei den Adligen eingeschickt und über 1 Hufe 26 Morgen Übermaß ist keine Verschreibung zu finden.
6. Des Freidorfs
Gutten
Verschreibung über 8 Hufen, so zu Magdeburgischen Rechten gegeben sind. Über die 1 Hufe Übermaß ist keine Verschreibung zu finden.
7. Des Freidorfs
Bogatzen
Verschreibung über 11 Diensthufen zu Cöllmischen Rechten, dann über ein Werder im See Dehgun, über eine Hufe Übermaß und noch über 3 Hufen Übermaß und einen freien Krug zu Lötzen, auch zu Cöllmischen Rechten.
8. Des Freidorfs Zarnen Verschreibung über 15 Dienst- und 5 Übermaßhufen zu Magdeburgischen Rechten. Über die übrigen 5 Hufen Übermaß ist das Privileg bei dem Freidorf Klein Konopken beigefügt, welches zu Cöllmischen Rechten gegeben ist.
9. Des Freidorfs
Jedamken
über 16 Dienst- und 2 Hufen 6 Morgen Übermaß, welche zu Magdeburgischen Rechten gegeben sind.
10. Des Freidorfs
Okronglen
Verschreibung über 16 Dienst- und 2 ½ Übermaßhufen, welche zu Magdeburgischen Rechten gegeben sind. Über 5 ½ Hufen Übermaß ist keine Handfeste, weder in Originali noch im Amtbuch zu finden.
11. Des Freidorfs
Zipperken
Verschreibung über 30 Hufen zu Magdeburgischen Rechten. Über 7 Hufen 6 Morgen Übermaß ist das Privilegium bei dem Freidorf Klein Konopken zu Cöllmischen Rechten beigefügt. Über die übrigen 4 Hufen Übermaß ist keine Verschreibung zu finden.
12. Ist das Freidorf Skomatzken, über welcher Hubenzahl das Privilegium bereits bei den Adligen eingeschickt ist.
13. Des Freidorfs
Klein Konopken
Verschreibung über 31 Diensthufen, welche zu Magdeburgischen Rechten verschrieben sind, dann über 5 Hufen 5 Morgen Übermaß, welche zu Cöllmischen Rechten gegeben sind.
14. Des Freidorfs Bilsken
Bilsken
Verschreibung über 15 Hufen zu Cöllmischen Rechten. Über 1 Hufe 16 Morgen Übermaß ist kein Privilegium zu finden.
15. Des Freidorfs
Miechen
Handfeste über 15 Hufen. Zu welchen Rechten selbige verschrieben, ist nicht benannt.
16. Des Freidorfs
Szepanken
Verschreibung über 10 Diensthufen zu Magdeburgischen Rechten, dann über 6 Hufen, 15 Hufen 4 Morgen Übermaß und 4 Hufen Wiesen zu obigen Rechten.
17. Des Freidorfs
Lippinsken
Verschreibung über 36 Hufen zu Magdeburgischen Rechten, über 4 Hufen Übermaß, welche im quebichten Lande bestehen, ist keine Verschreibung zu finden.
18. Des Freidorfs
Wißowatten
Verschreibung über 60 Hufen, welche zu Magdeburgischen Rechten verschrieben sind.
19. Des Freidorfs
Dannowen
Verschreibungen über 15 Diensthufen und
9 Hufen 10 Morgen Übermaß, welche zu Magdeburgischen Rechten gegeben sind. Über die übrigen 3 Hufen 9 Morgen Übermaß ist keine Verschreibung zu finden, wobei dieselben in 2 Seen bestehen.
20. Des Freidorfs
Wierczeyken
Verschreibung über 7 Hufen zu Magdeburgischen Rechten. Über die 4 Hufen 17 Morgen Übermaß ist keine Verschreibung zu finden, weder in Originali noch im Amtbuch.
21. Des Freidorfs
Willuden
Verschreibung über 1 Hufe 5 Morgen Übermaß zu Cöllmischen Rechten. Über die übrigen 2 Hufen ist das Privileg der Dorfschaft im Krieg abhanden gekommen.
22. Dokument des Andrea Manfreti wegen der 5 Hufen 4 Morgen zu
Biestern, welche primordialiter zu Magdeburgischen und nachgehend zu Cöllmischen Rechten verschrieben sind.
23. Streltzen
Handfeste über 14 ½ Hufen zu Lehnrechten. Über die 5 ½ Hufen Übermaß ist keine Verschreibung vorhanden.
24. Des Freidorfs Kallinowen Verschreibung über 6 Hufen zu Cöllmischen Rechten.
25. Ogrodtken Handfeste über 5 Hufen, welche zu Magdeburgischen und beider Kinder Rechten gegeben sind.
26. Hans Koltzen Verschreibung über ein Werder von 1 Hufe 2 Morgen zu Cöllmischen Rechten.
27. Verschreibung über 6 Schultzenhufen zu Cöllmischen Rechten und 4 Freihufen zu Magdeburgischen und beider Kinder Rechten im Bauerndorf
Spiergsten.
28. Rudder
Verschreibungen und Dokumente über die Schulzen-, Freien- und Cöllmischen Hufen und über eine Mühle.
29. Der Schultzen von
Großwronnen
Verschreibung über 3 Hufen, dann über 2 Hufen des Kallinowski von daselbst, beide zu Cöllmischen Rechten.
30. Des Schultzen von
Greiwen
Handfeste über 3 Hufen, dann noch 2 Verschreibungen beigefügt über 4 Freihufen, alles zu Cöllmischen Rechten. 1 Hufe 14 Morgen, so hier inbegriffen, gehören ins Dorf Campen.
31. Dokument der 3 Schultzenhufen zu Campen, welches zu Cöllmischen Rechten lautet. Über eine Hufe 14 Morgen ist die Verschreibung bei Greiwen zu finden.
32. Der Schultzen von
Uppalten
Cöllmische Verschreibung über 6 Hufen. Über die eine freie Hufe ist das Privilegium bei Rudden zu finden.
33. Staßwien
Verschreibung über 5 Schultzen- und 4 Freihufen zu Cöllmischen Rechten.
34. Milken
Verschreibungen über 6 Schultzenhufen und 4 Cöllmische Hufen nebst 2 Krügen daselbst.
35. Großkonopker
Verschreibung über 6 Schultzen- und 2 Mühlenhufen zu Cöllmischen Rechten.
36. Willkaschen Verschreibung über 4 Schultzenhufen zu Magdeburgischen Rechten.
37. Talken Verschreibung über 4 Schultzenhufen. Zu welchen Rechten selbige verschrieben, ist im Hausbuch nicht benannt.
38. Dokument der drei Schultzenhufen zu Kleinwronnen, welches zu Cöllmischen Rechten lautet.
39. Steindamerau
oder Camionken Verschreibung über 8 Schultzenhufen zu Cöllmischen Rechten.
40. Bogatzöwen verschreibung über 6 Schultzenhufen, dann 1 Hufe 12 Morgen an einem Werder und über fünf Freihufen zu Cöllmischen Rechten. Von den übrigen 8 Cöllmischen und 12 Adelshufen sind die Privilegien bereits bei den Adligen eingeschickt.
41. Krugliener
Verschreibung über 4 Schultzenhufen zu Cöllmischen Rechten.
42. Der Schultzen von
Schwiedern
Verschreibung über 4 Schulzenhufen zu Cöllmischen Rechten.
43. Der Schultzen von
Marzinawolla
Verschreibung über 5 Hufen, dann über eine Hufe und drei Morgen an einem Werder, 8 Morgen Wiesenwachs und 2 Cöllmische Hufen, so allhier beigefügt sind.
44. Der Schultzen von
Paprodtken
Verschreibung über 7 Hufen, dann über 3 ½ Freihufen, welche zu Cöllmischen Rechten verschrieben sind.
45. Der Schultzen von
Sulimmen
Verschreibung über 5 Hufen zu Magdeburgischen und beider Kinder Rechten, dann ein Dokument über eine Freihufe und noch 2 Privilegien über 5 Cöllmische Hufen.
46. Der Schultzen von
Klößtzöwen
Verschreibung über 5 Hufen zu Magdeburgischen und beider Kinder Rechten.
47. Der Schultzen von Riedßöwen Verschreibung über 5 Hufen zu Magdeburgischen und beider Kinder Rechten, dann 2 Krughufen zu Cöllmischen Rechten.
48. Der Schultzen zu
Kosinowen
Verschreibung über 6 Hufen zu Cöllmischen Rechten.
49. Der Schultzen von Kosuchen Verschreibung über 3 Schulzenhufen. Zu welchen Rechten sie selbige besitzen, ist nicht zu finden. Über die übrigen 3 Hufen ist kein Privilegium vorhanden.
50. Der Schultzen von
Pietzunken
Verschreibung über 3 Hufen. Zu welchen Rechten selbige Verschreibung, ist im Privileg nicht benannt.
51. Der Schultzen von
Szyballen Verschreibung über 3 Hufen, zu welchen Rechten ist im Privileg nicht benannt.
52. Der Schultzen von
Schedlisken
Verschreibung über 4 Hufen. Über die übrigen 2 Hufen ist das Privilegium im Krieg weggekommen.
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.2.
Die handschriftliche Urkunde von 1698 wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch. Die Schreibweise der Ortsnamen entspricht dem Original.
Nicht enthalten in dieser Übersicht ist das 1480 gegründete Dorf
Widminnen, das 1698 nicht zum Amt Lötzen gehörte, sondern zum Amt Polommen. Das 1550 gegründete Dorf
Pietraschen gehörte zum Amt Stradaunen.