Von Gottes Gnaden Wir Albrecht Friedrich zu Brandenburg, in
Preußen, zu Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden Herzog,
Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, bekennen und tun kund mit
diesem unserem offenen Briefe für uns, unsere Erben, Erbnehmer und
nachkommende Herrschaft, gegen jedermann, insonderheit denen es zu
wissen vonnöten;
nachdem mit gnädigem Vorwissen und Bewilligung weiland unseres
löblichen, gnädigen, geliebten Herrn Vaters, christlicher und rühmlicher
Meldung vergangener Jahre, der ehrbare unser Hauptmann zu Lyck und
lieber getreuer Georg Krösten, damals Amtmann auf Lötzen in unserem
Amt Lötzen, ein neues Zinsdorf mit Namen Marzinawolla, fünfzig
Hufen ohne die Schulzenhufen inhaltend, angelegt und das
Schulzenamt daselbst samt fünf Hufen darauf, das ganze Dorf mit den
Schulzenhufen fünfundfünfzig Hufen innehält, Unserem lieben getreuen
Martin Schultz zu Cöllmischen Rechten verkauft;
also haben wir ihnen, sowohl dem Schulzen und seinen Erben das
Schulzenamt und fünf dazugehörige Hufen als auch den Einwohnern und
der gemeinen Dorfschaft über die übrigen fünfzig Hufen auf ihr
untertäniges Bitten und Verlangen hiermit unsere Verschreibung mitteilen
wollen;
(Wir) verleihen und verschreiben demnach hiermit und in Kraft dieses
Briefes für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft,
dem Martin Schultz, seinen rechten Erben, Erbnehmern und
Nachkömmlingen das Schulzenamt zu Marzinawolla samt den
dazugehörigen fünf Hufen, desgleichen der Dorfschaft und den Einwohnern
zu Marzinawolla die fünfzig Hufen, mit allen ihren Nutzungen und
Zubehörungen an Acker, Wiesen, Weiden, Feldern, Wäldern, Büschen,
Brüchen, inmaßen ihnen solche anfänglich bewiesen, eingeräumt und
begrenzt worden sind, erblich und ewiglich zu Cöllmischen Rechten ohne
männliche Verhinderung innezuhaben, zu besitzen, zu genießen und zu
gebrauchen.
Dagegen soll der Schulz uns, unseren Erben, Erbnehmern und
Nachkömmlingen gleich anderen Schulzen im Lötzischen zu dienen,
daneben auch von dem Schulzenamt jährlich auf Martini auf unser Haus
Lötzen einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn zu geben,
verpflichtet sein.
Die Dorfschaft und Einwohner aber zu Marzinawolla sollen alle Jahr zinsen
auf den Tag Martini von jeder Hufe zwei Mark preußisch, zwanzig Groschen
in die Mark gerechnet, desgleichen einen halben Scheffel Korn, einen halben
Scheffel Weizen und eine Gans; dazu sollen sie auch eine Wiese zugewinnen und das Heu aufs Haus zuführen, und außerdem gleich anderen unseren Dörfern im Lötzischen zu scharwerken schuldig sein.
Weil auch der Schulz dieses Dorfes ein Werder innegehabt, welches Werder
die gemeine Dorfschaft gar nicht hat eintrachten können, darüber sie mit
dem Schulzen verhandelt haben, daß für ihn eine Hufe im Dorf dafür
abgetreten wird (jedoch ohne Schaden an unseren Zinsen und Pflichten).
Also haben wir zugesagt, solchen Vergleich hiermit zu bestätigen und dem
Schulzen solche Hufe anstatt des abgetretenen Werders und der Dorfschaft
solchen Werder zuverlässig zu verschreiben.
Wir verleihen und verschreiben demnach für uns, unsere Erben und
nachkommende Herrschaft dem Schulzen Martin, seinen Erben,
Erbnehmern und Nachkömmlingen, solche Hufe wie ihm dieselbe von den
Einwohnern des Dorfes eingeräumt, der Dorfschaft aber wiederum das
Werder, welches außerhalb des Dorfes Grenzen im See Buwelno gelegen ist.
Zudem verleihen und geben wir auch gleichergestalt demselben Schulzen
und seinen Erben und Nachkömmlingen sieben Morgen Wiesenwachs,
deren vier gelegen sind an den zwölf Morgen Wiesenwachs, die zu unserem
Hause Lötzen gehören und von Groß Konopken jährlich gehauen werden; die
übrigen drei aber liegen an den Wißowatter und Milker Wiesen, und stoßen
an des Dorfes Marzinawolla Grenzen, diese sieben Morgen Wiesenwachs dem
Schulzen Martin auch von dem genannten Georg Krösten, damals
Amtmann auf Lötzen, inhalts aufgerichteten Kaufbriefs für sein
Bargeld verkauft und dieselben neben dem Schulzenamt und den
dazugehörigen fünf Hufen zu ihrem Besten zu genießen und zu
gebrauchen, auch mit freier Fischerei mit zwei Säcken im See Buwelno, doch
am Rande allein zu ihres Tisches Notdurft und nicht zu verkaufen.
Den Einwohnern und der gemeinen Dorfschaft Marzinawolla verschreiben
wir auch über die oben genannten fünfzig Hufen hiermit noch ein Gebrüch
am See Wensen, neben der Willuder Wiese und der Rheinschen Grenze
gelegen, daß sie solches inmaßen es ihnen von Georg Krösten eingeräumt
und übergeben, zusammen mit den verschriebenen fünfzig Hufen zu ihrem
Nutzen innehaben, genießen und gebrauchen mögen. Für die Wiese sollen sie
uns und auch nachkommender Herrschaft zwanzig Scheffel Hafer auf
unser Haus Lötzen geben und ablegen, und zudem jährlich am See Wensen
eine Wiese hauen, das Heu abbringen und gen Lötzen aufs Haus führen.
Alles treulich und ohngefährlich urkundlich mit unserem anhängenden
fürstlichen Siegel wissentlich bestätigt, auch eigenhändig unterschrieben
und gegeben zu Königsberg, den 11. Juni 1571.
Zeugen dieses sind die edlen, ehrenfesten, achtbaren, hochgelehrten und
ehrbaren, unsere Räte, Diener und Getreuen,
Hans Jacob, des Heiligen Römischen Reichs Erbtruchseß und Freiherr zu
Waldburg,
Landhofmeister Christoph von Kreitzen, Oberster Burggraf auf Königsberg,
Johann von Kreitzen, Doctor und Canzler,
Joachim Borcke, Obermarschall,
Caspar von Löhndorf, unser und auf Preuß. Eylau Hofmeister,
Wilhelm Truchseß von Wetzhausen, unser Cämmerer,
Fabian von Löhndorf, Hauptmann zu Lötzen,
Casper Dargitz, Obersecretarius,
Nickel Dettelbach, Kanzleischreiber
und andere Glaubwürdige mehr.
Vermerk bei der Abschrift von 1698
Die 5 Schulzenhufen besitzen folgende Wirte:
3 Hufen Fabian Schachtmeyer und Georg Thim
2 Hufen Hans Schachtmeyers Erben.
Die eine cöllmische Hufe besitzt Fabian Schachtmeyer.
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.121. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.
Anmerkungen
(1) Herzog Albrecht Friedrich (1553-1618) regierte ab 1568 in Preußen.
(2) Sein Vater Herzog Albrecht (1490-1568) regierte 1525-1568 in Preußen.
(3) Georg Krösten war 1544-1555 Amtshauptmann in Lötzen.
(4) In der vorliegenden Urkunde wird das Dorf "Marzinawolla" genannt. Spätere Schreibweisen sind Martinswolla und Marczinawolla (1929 umbenannt in Martinshagen).
(5) Eine kulmische Hufe oder 30 kulmische Morgen sind ca. 17 Hektar.
(6) "Ohne männliche Verhinderung" verweist darauf, daß nach Cöllmischem (Kulmer) Recht auch weibliche Nachkommen erbberechtigt waren.
Vor jedermann tue kund und bekenne ich, Georg Krösten, derzeit Amtmann auf Lötzen, nachdem das Dorf Buwelno gemessen worden ist, und daselbst ein Werder im See Buwelno gelegen ist, welches dann nicht in des Dorfes Grenzen hat können gezogen werden, habe ich solch Werder dem bescheidenen Martin Schultz von Buwelno verkauft für 42 Mark preußischer gängiger Münze.
Das Werder hat eine Hufe und 3 Morgen. Er hat jetzt und in dato dieses Briefes 2 Mark zur Ausweisung gegeben, und soll dann alle Jahr auf Lichtmess 9 Mark geben, bis er solches zu voller Genüge bezahlt hat.
Das zu Urkund und mehr Sicherheit habe ich mein angeborenes Petschier unten an diesen Brief angedrückt, der gegeben ist zu Lötzen am 12. Januar 1553.
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.124.
Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.
Anmerkungen
(1) Es handelt sich um das Dorf Buwelno (Kreis Johannisburg) am südlichen Ende des Buwelnosees. Das Werder liegt aber innerhalb der Grenzen des 1571 gegründeten Dorfes Marczinawolla (Kreis Lötzen) am Westufer des Buwelnosees.
(2) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar. 1 Hufe sind 30 Morgen
(3) Lichtmess ist der 2. Februar.