Wir Bruder Friedrich von Wenden, Komtur zu Brandenburg, auf Verlangen und nach Willen des ehrwürdigen und christlichen Mannes, Bruder Conrad Zollners von Rotenstein, unseres Hochmeisters, und nach Rat und gutem Willen unserer Brüder,
verleihen und geben unseren getreuen Stephan und Andreas von Rusin und allen ihren rechten Erben und Nachkömmlingen sechzig Hufen gelegen zu Stürlaken, an Acker, Wiesen, Wäldern, Büschen und Weiden mit allem was dazu gehört, binnen gewissen Grenzen, wie sie ihnen von unseren Brüdern bewiesen sind, frei von Zins und allerlei gebäuerlicher Arbeit zu Cöllmischen Rechten erblich und ewiglich zu besitzen;
davon der genannte Stephan und Andreas jeder von 6 Hufen einen Dienst uns tun sollen, und die Besitzer der 48 Hufen von je 4 Hufen einen Dienst uns und unseren Brüdern tun sollen;
von der gegenwärtigen Gebung aber über 8 Jahre, und nach den 8 Jahren, die wir ihnen frei geben von dem Dienste, uns und unseren Brüdern sollen sie dienen mit Pferden und Wappen nach des Landes Gewohnheit, zu allen Heerfahrten, Landwehren und Geschreien;
sie sollen neue Häuser bauen, alte bessern oder brechen, wann, wie oft und wohin sie das von uns und unseren Brüdern geheißen werden;
auch wollen wir, daß die Vorgenannten und ihre Erben und Nachkömmlinge vor unserem Pfleger zu Weylaken zu Recht stehen sollen vor Gericht;
auch wollen wir, daß sie ihren Pfarrern Recht tun sollen, an Opfern und ihr Harken Schilling geben sollen, gleich anderen Freien unseres Gebiets. Auch sollen sie ihr Gut gebrauchen zu allem Nutzen, was sie können und mögen zu ihrem Besten, und mögen auch eine Mühle bauen in den Gütern, wie sie es wollen.
Auch was die Besitzer der genannten sechzig Hufen Beuten machen auf dem unsern, die Beuten werden besetzt oder nicht, so sollen sie von einem Stock Beute uns alle Jahre auf S. Martinstag eine Runzke Honig geben zu Zins.
Zu ewigem Gedächtnis alle der vorgeschriebenen Dinge hängen wir unser Siegel an diesen Brief, der gegeben ist in dem Jahr unseres Herrn 1387 am Tage Antoni des Heiligen Herrn.
Des auch Zeugen sind
unser lieber Bruder in Gott Dittrich von Rodde, unser Hauskomtur,
Johann von Dreißin, Pfleger zu Barten,
Niklas von Weltz, Pfleger zu Woplaken,
Friedrich Brau von Zollnfuß, Compan,
und auch viele andere ehrbare Leute mehr.
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.8.
Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.
Anmerkungen
(1) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hat sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie zerfallen und abgetragen worden.
(2) Konrad Zöllner von Rotenstein war 1382-1390 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz auf der Marienburg.