Paprodtken / Goldensee
Verschreibung über 77 Hufen zu einem Zinsdorf,
gegeben 1555 in Königsberg

Von Gottes Gnaden Wir Albrecht der Ältere, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen,
bekennen und tun kund für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft,
nachdem der ehrbare unser Amtmann zu Lötzen und lieber getreuer Georg Krösten (3) auf unseren Befehl unseren Untertanen, nämlich Hans, des alten König Sohn, desgleichen seinen zwei Brüdern Matthes und Stephan von Klein Konopken, sieben Hufen am See Goldfürst gelegen, zu einem Schulzamt, von welchen Hans und Matthes jeder dritte halbe Hufen, Stephan aber zwei Hufen haben sollen, für eine Summe Geldes dermaßen verkauft und eingeräumt, dass sie ein Neudorf von 77 Hufen auf folgende Pflicht besetzen sollen;
also haben uns bestimmte drei Schulzen, weil sie nunmehr die Summe des Kaufgeldes gänzlich entrichtet, um eine Verschreibung zu ihrer, ihrer Erben und gemeiner Dorfschaft Notdurft, welche wir ihnen gnädiglich nicht verweigern wollen, untertänigst bitten lassen,
verleihen und verschreiben demnach für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft den genannten, unseren lieben getreuen Hans und Matthes jedem dritte halbe und Stephan zwei Hufen, welches miteinander sieben Hufen macht, zum Schulzamt, und den anderen Einwohnern des Dorfes siebzig Hufen an Acker, Wiesen, Weiden, Feldern, Wäldern, Brüchen und Sträuchern erblich zu Cöllmischen Rechten zu besitzen, zu genießen und zu gebrauchen.
Dagegen sollen sie schuldig sein, die Schulzen uns, unseren Erben und nachkommender Herrschaft gleich anderen im Amt zu dienen;
die Einwohner aber des Dorfes und ein jeder, insonderheit welcher nach Annehmung der Hufen sieben Jahre lang, die wir ihnen zur Freiheit geben, gesessen, von einer Hufe zwei Mark, einen halben Scheffel Korn und einen halben Scheffel Weizen, desgleichen auch von jeder Hufe eine Gans, alles auf Martini zu zinsen und auf unser Haus Lötzen zu überantworten,
wann man sie fordert, von der Hufe zwei Tage Handscharwerk zu tun, auch ein Viertel Holz zum Hause zu setzen und eine Wiese zu gewinnen, dahin sie von unseren Amtleuten gewiesen werden und das Heu zum Schloss zu führen.
Wir vergönnen auch den genannten Schulzen und ihren Nachkommen, im See Goldenisko drei Säcke zu stellen zu ihres Tisches Notdurft, dafür sie uns jährlich auf Martini einen Scheffel Korn und einen Scheffel Weizen geben sollen, und aus besonderen Gnaden, auch damit sie auf die Besetzung des Dorfes so viel mehr ihren Pflichten nach sich zu befleißigen und sonst desto treulicher zu dienen, haben wir ihnen das Werder im See Goldenisko, zu ihrem Besten zu gebrauchen, verliehen und eingeräumt.
Alles treulich und sicher, zu Urkunde mit unserem anhängenden Siegel besiegelt, gegeben zu Königsberg,
d. 24. Juni 1555.
(Siegel)

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.127. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Paprodtken wurde 1938 in Goldensee umbenannt.
(2) Herzog Albrecht regierte 1525-1568 in Preußen.
(3) Georg Krösten war 1544-1555 Amthauptmann in Lötzen.
(4) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar, dritte halbe bedeutet 2 ½.