Von Gottes Gnaden Wir, Johann Sigismund (1), Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst in Preußen, zu Jülich, Klewe, Berge, Stettin, Pommern, der Caßuben, Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Rügen, Graf zu der Mark und Rawensburg, Herr zu Rawenstein, pp.,
bekennen hiermit öffentlich vor uns, unseren Erben und nachkommenden Markgrafen und Kurfürsten zu Brandenburg in Preußen, Herzogen pp.,
wie Wir bereits seit etlichen Jahren unseren Leibschneider Gottfried Gerlach mit einer Recompens (2) bedenken wollen dafür, daß er sich in unsere Bestallung eingelassen und auch ansonsten in seiner Verrichtung sich treu und fleißig erwiesen hat und er sein Vortun mit äußerstem Vermögen continuieren will, ...
daß Wir ihn darauf nunmehr ... gnädigst bedenken mit zwanzig Hufen und elf Morgen (3), so sich nach eingezogenem Amtsbericht in unserem Amt Lötzen zum Übermaß befunden,
fünf Hufen 5 Morgen zu Klein Konopken,
sieben Hufen 6 Morgen zu Zipperken,
fünf Hufen zu Zarnen und
drei Hufen zu Skomatzko.
(Wir) verleihen und verschreiben ihm diese zwanzig Hufen und 11 Morgen, wie sie in ihren Grenzen liegen, wissentlich und wohlbedacht aus landesfürstlicher Macht und Gewalt hiermit und in Kraft dieses unseres Briefes dergestalt, daß er dieselben erblich und ewiglich, alles Scharwerks und anderer Pflichten befreit, zu Cöllmischen Rechten haben soll für sich, seine Erben und Nachkommen, ohne jemandes Hindernis und besten Nutzens ..., auch wenn es ihm oder ihnen nötig sein soll, solche ... jemand anderem zu jetzigen Rechten zu veräußern und zu verkaufen.
Wir, unsere Erben und nachkommende Herrschaft wollen bei den erwähnten zwanzig Hufen und elf Morgen Übermaß unseren Leibschneider Gottfried Gerlach, seine Erben oder Briefinhaber beschützt und erhalten wissen.
(Wir) befehlen auch unseren Beamten zu Lötzen, daß sie ihm die genannten Hufen wirklich anweisen und einräumen, ihn und seine Mitbeschriebenen an unser statt dabei zu jederzeit manutenieren (4), und also dieser unserer Verordnung in allem gebührend nachkommen.
Urkundlich haben wir unser kurfürstliches Secret hier aufdrücken lassen und uns mit eigenen Händen unterschrieben, gegeben zu Lötzen, d. 13. September 1617.
Anmerkung
(1) Johann Sigismund (1572-1619) war ab 1609 Regent in Preußen.
(2) Belohnung
(3) Eine kulmische Hufe oder 30 kulmische Morgen sind ca. 17 Hektar.
(4) beschützen
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.35.
Die handschriftlichen Urkunden (Abschriften von 1698) wurden abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.