Szepanken (Tiefen)
Verschreibung über 10 Hufen zu einem Dienstgut,
gegeben 1495 zu Lötzen

Wir Bruder Melchior Köchler von Schwansdorf, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg des Ordens der Brüder des Hospitals S. Maria des deutschen Hauses zu Jerusalem,
tun kund und bekennen öffentlich vor allen und jeglichen, denen dieser unser Brief vorkommet sehen, hören oder lesen, daß wir von Verleihung des getreuwürdigen Herren Hans von Tiefen, unseres Hochmeisters, auch mit Rat und Willen unseres Ordens ältesten Bruders,
unseres Ordens liebe getreue Gebrüder Stephan und Stanko Janutzki um ihrer vielfältigen Dienste willen, welche sie uns und unserem Orden getan und hinfort sie, ihre rechten Erben und Nachkömmlinge zu tun allzeit verpflichtet sind, verleihen und verschreiben in Kraft dieses Briefes den Brüdern Stephan und Stanko Janutzki, ihren rechten Erben und Nachkömmlingen 10 Hufen, bei der Staßwiener und an der Lippinsker Grenzen gelegen, an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Feldern, Büschen und Brüchen binnen solchen Grenzen, wie von unseres Ordens Brüdern sind bewiesen und begrenzt, im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen gelegen, frei erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten zu besitzen.
Dazu verleihen wir ihnen Beuten in unseres Ordens Wäldern und Heiden zu machen, und was sie von Honig haben, sollen sie uns und unseren Nachkommen gewähren, es sei Beuten- oder Gartenhonig. Denselben soll man ihnen auch zahlen gleich anderen Beutnern. Auch sollen sie uns und unserem Orden von der Heide alle Jahr geben drei Runzken Honig.
Von solcher unser Begnadigung sie, ihre rechten Erben und Nachkömmlinge uns und unserem Orden sollen verpflichtet sein, zu tun einen tüchtigen Dienst mit Hengst und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit zu allen Geschreien, Heerfahrten und Landwehren, wann, wie oft und wohin sie von uns oder unseres Ordens Brüder werden geheißen, neue Häuser zu bauen, alte zu bessern oder zu brechen.
Dazu sollen sie, ihre rechten Erben und Nachkömmlinge uns und unserem Orden alle Jahr auf Martini des heiligen Bischofs Tag verpflichtet sein zu geben von jeglichem Pfluge einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn, auch vom Dienste 1 Crampfund Wachs und einen cöllmischen Pfennig oder 5 preußische Pfennige zum Bekenntnis der Herrschaft.
Auch sollen sie auf die Jagd ziehen, sofern sie von uns oder unseres Ordens Brüder werden gefordert oder geheißen.
Das zu Urkund und ewiger Sicherheit haben wir unser Amtssiegel an diesen Brief anhängen lassen, der gegeben ist auf unseres Ordens Haus Lötzen, Mittwoch in Pfingstheiligen Tagen nach Gottes Geburt a.d. 1495.
Zeugen dieser Dinge sind die ehrsamen und geistlichen unseres Ordens in Gott andächtigen Brüder,
Hans von Breitenstein, unser Hauskomtur
Jacob Reif, genannt Walter, Pfleger zu Lötzen
Ehrhard von Erserstett, unser Kellermeister
Fritz Buck, unser Schreiber
Und sonst viele trauwürdige Leute.

Bei der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die Freien besitzen die Hufen folgender Gestalt:
2 Hufen Jan Chucholowski
2 Hufen 15 Morgen Jan Niklas
2 Hufen Jan Willamowski
1 Hufe 7 ½ Morgen Christoph Grigo
1 Hufe 7 ½ Morgen Matthes Matto
1 Hufe 10 Morgen Woytek Zamelzik
1 Hufe 20 Woytek Slatko
1 Hufe 15 Morgen Jendris Losch
2 Hufen 15 Morgen Martin Piefal
Summe 16 Hufen


Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.41. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Szepanken wurde 1938 in Tiefen umbenannt.
(2) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(3) Johann von Tiefen war 1489-1497 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz in Königsberg.
(4) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar. 1 Hufe = 30 Morgen.