Wir, Bruder Johann von Bernhausen, Komtur zu Brandenburg (2), bekennen offenbar in Kraft dieses gegenwärtigen Briefes, dass wir nach Rat, Wissen und Willen unserer Brüder verleihen und geben unserem getreuen Heinrich Sperling, allen seinen rechten Erben und Nachkömmlingen acht Hufen, gelegen zwischen dem See Dehgun und den Stürlacker und Cronauer Grenzen, an Acker, Wiesen, Büschen, Weiden und Wäldern in gewissen Grenzen, wie sie ihm von unseren Brüdern beweiset sind, frei von Zinsen, Zuhanden und anderer gebührlicher Arbeit zu Magdeburgischen Rechten erblich und ewiglich zu besitzen.
Für welche Belehnung der vorgenannte Heinrich, seine rechten Erben und Nachkömmlinge soll unserem Orden und uns (verpflichtet sein),
zu dienen mit Pferd und Harnisch nach des Landes Gewohnheit zu allen Heerfahrten, Landwehren und Geschreien,
neue Häuser zu bauen, alte zu bessern oder zu brechen, wie oft und wohin sie von uns und unseren Brüdern werden geheißen.
Auch sollen sie geben alle Jahr auf Martini 1 Scheffel Weizen und 1 Scheffel Roggen von jedem Pfluge, und ein Crampfund Wachs und einen cöllmischen Pfennig oder 5 preußische Pfennige zu Bekenntnis der Herrschaft.
Wir geben ihm auch freie Fischerei im See Dehgun mit dem Staknetz, mit der ... und mit der Angel.
Auch wollen wir das Holz zu unserem Nutzen behalten, aber zu seiner Notdurft seines Hofes zu bauen und zu seinem Feuer zu brennen, Lagerholz oder Weichholz, verleihen wir ihm auch frei zu haben, allein zu seiner Notdurft und zu seinem ..., und nicht zu verkaufen noch zu vergeben.
Auch so soll er Wehrgeld 30 gute Mark ob sie keinen Schaden... empfangen ... davor sie Gott bewahre.
Zeugen dieses Tages sind unsere lieben Brüder in Gott,
Bruder Bernhard von Schönenberg, Pfleger zu Barten,
Arndt von Droßbach, Kellermeister daselbst,
Bruder Adam, Pfarrer M... zu Brandenburg,
Bruder Wilhelm, Cammerpfleger zu Lötzen,
Niclas, unser Kaplan
und andere ehrbare Leute viel.
Zu großer Sicherung haben wir unser Amtssiegel an diesen Brief lassen anhängen, der gegeben ist in unserem Hause Barten im Jahr Christi 1440 am Tage Johannis Baptista.
Nämlich so geben wir ihm 10 Jahre Freiheit (3) und (er) soll seine Pflicht ... tun im fünfzigsten Jahre.
Nach der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die 8 Hufen halten folgende Wirthe:
2 Hufen Albrecht Kohat
2 Hufen Jacob Kohat
Summe 4 Hufen
4 Hufen liegen wüst.
Anmerkungen
(1) Grzybowen / Birkensee gehörte ab 1927 zur Landgemeinde Kronau.
(2) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hat sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(3) Freiheit von Diensten und Abgaben.
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.17.
Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.