Groß Konopken / Hanffen
Verschreibung über 60 Hufen zu einem Zinsdorf,
gegeben 1475 zu Lötzen

Wir Bruder Bernhard von Balzhofen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg, des Ordens der Brüder des Hospitals S. Maria des deutschen Hauses von Jerusalem, tun kund und bekennen öffentlich mit diesem unserem offenen Briefe vor allen und jeglichen, die ihn sehen, hören oder lesen, dass wir auf Veranlassung des gar würdigen Herrn Heinrich von Richtenberg, unseres Hochmeisters, auch mit Rat, Wissen, Willen und Vollwort unseres Ordens ältesten Bruders,
geben, verleihen und verschreiben unserem lieben und getreuen Georg Schultz zum fünf Stengel 60 Hufen im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Barten gelegen, zu einem deutschen Dorf zu besitzen an Acker, Wiesen, Weiden, Feldern, Wäldern, Büschen , Brüchen und Sträuchern, binnen gewissen Grenzen, wie diese von unseren Brüdern sind beweiset, erblich und ewiglich zu Cöllmischen Rechten zu besitzen.
Von welchen 60 Hufen Georg und Jacob Schultz sechs Hufen sollen frei haben zum Schulzamt, davon sie und ihre rechten Erben und Nachkömmlinge unserem Orden verpflichtet sollen sein zu dienen mit einem Hengst und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit zu allen Geschreien, Heerfahrten, Landwehren und Reisen, gleich anderen Schulzen in unserem Gebiet;
auch sollen sie uns geben alle Jahr auf S. Martini einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn.
Für die 54 Hufen sollen die Einwohner und Besitzer des vorgenannten Dorfes unserem Orden zinsen alle Jahr auf Martini Escopi je von der Hufe eine gute halbe Mark preußisch, 2 Hühner und 3 Scheffel Pflughafer, und sollen uns 14 Tage scharwerken, was man sie wird heißen;
auch geben wir ihnen 7 Jahre Freiheit von Gebung dieses Briefes, also vom nächsten Martini 7 Jahre. Dann sollen sie unserem Orden zinsen wie oben geschrieben steht.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir dem Schulzen von allen kleinen Gerichten die Hälfte binnen des Dorfes Grenzen, ausgenommen Straßengerichte, die wir unser Herrlichkeit zu richten vorbehalten.
Dazu gönnen wir dem Schulzen eine Mühle zu bauen bei dem Fluss Woplik und dazu 2 Hufen außerhalb des Dorfes Grenzen. Davon sollen sie uns auch zinsen alle Jahr auf Martini drei halbe Mark guten Geldes.
Dazu erlauben wir dem Schulzen und Einwohnern des Dorfes freie Fischerei mit Wurfangeln, im Wobel allein zu ihrem Tisch.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir dem Schulzen und allen Einwohnern des Dorfes, ob sie wollen Beuten machen, dass sie dieselben machen allein in unseren Wäldern und Heiden soviel wie sie können, und den Honig wollen wir ihnen bezahlen gleich anderen Beutnern in unserem Gebiet. Aber was sie an Gartenbienen wollen halten, und ihren Teil wollen wir ihnen zahlen gleich anderen in unserem Gebiet.
Wir wollen auch, dass sie keine Flüsse verstellen sollen, bei der höchsten Buße.
Auch sollen sie ihren Pfarrern gleich und Recht tun mit Decem und Opfergeldern gleich anderen deutschen Dörfern in unserem Gebiet.
Von sonderlichen Gnaden geben wir den Einwohnern des Dorfes eine Wiese, die da liegt zwischen dem Wobelnischen Fluss und Guttelischen, und was sie von Wiesen machen können und wo sie erreichen mögen, davon sollen sie alle Jahre jährlich Haufen machen und zu Haufen bringen vor unser Amt Lötzen, vier Morgen Wiesen in der genannten Wiese uns zu Gute, wo ihnen das wird geheißen und gewiesen.
Das zu Bekenntnis und ewiger Sicherheit haben wir unser Amtsiegel hangen lassen an diesen Brief, der gegeben ist zu Lötzen am Sonntag Judica 1475.
Zeugen dieser Dinge sind unsere lieben in Gott andächtigen Brüder Ludwig von Kuhnheim, unser Hauskomtur,
Klaus Waßau, unser Pfleger zu Pr. Eylau,
Heinrich Specht von Bubenheim, unser Kellermeister,
Herrmann von Festenberg unsers Ordens,
Hans Margenau, unser Schreiber
und viele andere glaubwürdige Leute.

Nach der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die 6 Schulzenhufen besitzen folgende Wirte:
3 Hufen Greger Dsiarno
2 Hufen Jan Kowalowski
1 Hufe Jacob Waschk
Summe 6 Hufen

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.105. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Groß Konopken wurde 1938 in Hanffen umbenannt.
(2) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist die Burg verfallen und abgetragen worden.
(3) Heinrich von Richtenberg war 1470-1477 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz auf der Marienburg.
(4) Decem bedeutet der zehnte Teil.