Von Gottes Gnaden Wir, Johann Sigismund (1), Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst in Preußen, zu Jülich, Klewe, Berge, Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, Graf zu der Mark und Rawensburg, Herr zu Rawenstein,
tun kund und bekennen hiermit vor uns, unseren Erben, Erbnehmern und nachkommender Herrschaft, gegen jedermänniglichen, insonderheit denen daran gelegen und solches zu wissen vonnöten,
nachdem die Freien zu Jedamken in unserem Amt Lötzen a.d. 1599 von dem damals gewesenen Hauptmann Fabian von Löhndorf , auf gnädigsten Befehl ein Übermaß von zwei Hufen sechs Morgen, so sich bei demselben Dorf gefunden, jede Hufe für hundert Mark bar gekauft, und aber über die genannten Hufen bis zu dieser Zeit keine Verschreibung oder Konfirmation erlangt und bekommen (haben),
also haben sie nunmehr der Verschreibung halben über die genannten zwei Hufen 6 Morgen bei uns untertänigste Ansuchung getan, worin Wir ihnen gnädigst willfahren (einwilligen),
(Wir) verschreiben demnach hiermit vor uns, unseren Erben, Erbnehmern und nachkommender Herrschaft den Freien zu Jedamken solche 2 Hufen
6 Morgen Übermaß, wie ihnen dieselben eingeräumt worden, und bisher genutzt und gebraucht, zu den Rechten, wie ihnen die anderen freien Hufen verschrieben.
Dagegen sollen sie, ihre Erben und Nachkömmlinge von den 2 Hufen 6 Morgen jährlich auf den gewöhnlichen Zinstag vier Mark und 24 Groschen als erblichen Zins auf unser Haus Lötzen zu geben und zu erlegen schuldig sein.
Zu Urkund und mit unserem kurfürstlichen Secret bekräftigt, so geschehen und gegeben zu Königsberg, d. 15. April 1617.
Friedrich Burggraf und Herr zu Dohna
Hans Truchsess von Wetzhausen
Christoph Rappe
H. A. Bork
Anmerkung
(1) Johann Sigismund (1572-1619) war ab 1609 Regent in Preußen.
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.29.
Die handschriftlichen Urkunden (Abschriften von 1698) wurden abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.