Jedamken (Stenzeln)
Verschreibung über 15 Hufen zu einem Dienstgut, gegeben 1503


Wir, Friedrich (2) von Gottes Gnaden, des Deutschen Ordens Hochmeister, Herzog zu Sachsen, Landgraf zu Thüringen und Markgraf zu Meißen, pp., tun kund jedermann dieses unseres Briefes Ansichtigen, daß wir mit Rat und Wissen etlicher unserer Ratgeber unseren Untertanen, den lieben getreuen Gebrüdern Stenzel und Adam Zipperken 13 ½ Hufen (3) und ihrem Schwager Hans Zipperken 1 ½ Hufen zu verleihen und zu verschreiben haben zugesagt,
verleihen und verschreiben hiermit gegenwärtig und in Kraft dieses unseres Briefes den genannten Gebrüdern Stenzel und Adam, ihren rechten Erben und Nachkömmlingen 13 ½ Hufen und ihrem Schwager Hans Zipperken 1 ½ Hufen, gelegen an Alt- und Kleinkonopken, desgleichen an Wissowatter und Dammerauer Grenzen, auch 4 Morgen Wiesen neben Hiebericheten Grenzen gelegen, wie ihnen die beweiset sind im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen gelegen, an Acker, Wiesen, Weiden Wäldern und Feldern mit samt allen und jeglichen Rechten, Gerechtigkeiten, Nutzungen, Zufällen und Gebrauchungen, zu- und eingehörig nichts ausgeschlossen, zu Magdeburgischen Rechten innezuhaben, zu besitzen, genießen und zu gebrauchen.
Von sonderlichen Gnaden verleihen wir ihnen, in unseren Wäldern und Heiden Beuten zu machen. Auch mögen sie Bienen in ihren Grenzen halten und den Honig der Herrschaft gewähren. Den soll man ihnen bezahlen gleich den anderen Beutnern. Wir wollen auch, welche nicht Beutner sind, daß sie unseren ...

Anmerkungen
(1) Jedamken wurde 1938 in Stenzeln umbenannt.
(2) Friedrich von Sachsen war 1498-1510 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz in Königsberg.
(3) Eine kulmische Hufe oder 30 kulmische Morgen sind ca. 17 Hektar.




Jedamken / Stenzeln
Verschreibung über 2 Hufen 6 Morgen Übermaßland,
gegeben 1617 zu Königsberg

Von Gottes Gnaden Wir, Johann Sigismund (1), Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst in Preußen, zu Jülich, Klewe, Berge, Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, Graf zu der Mark und Rawensburg, Herr zu Rawenstein,
tun kund und bekennen hiermit vor uns, unseren Erben, Erbnehmern und nachkommender Herrschaft, gegen jedermänniglichen, insonderheit denen daran gelegen und solches zu wissen vonnöten,
nachdem die Freien zu Jedamken in unserem Amt Lötzen a.d. 1599 von dem damals gewesenen Hauptmann Fabian von Löhndorf , auf gnädigsten Befehl ein Übermaß von zwei Hufen sechs Morgen, so sich bei demselben Dorf gefunden, jede Hufe für hundert Mark bar gekauft, und aber über die genannten Hufen bis zu dieser Zeit keine Verschreibung oder Konfirmation erlangt und bekommen (haben),
also haben sie nunmehr der Verschreibung halben über die genannten zwei Hufen 6 Morgen bei uns untertänigste Ansuchung getan, worin Wir ihnen gnädigst willfahren (einwilligen),
(Wir) verschreiben demnach hiermit vor uns, unseren Erben, Erbnehmern und nachkommender Herrschaft den Freien zu Jedamken solche 2 Hufen 6 Morgen Übermaß, wie ihnen dieselben eingeräumt worden, und bisher genutzt und gebraucht, zu den Rechten, wie ihnen die anderen freien Hufen verschrieben.
Dagegen sollen sie, ihre Erben und Nachkömmlinge von den 2 Hufen 6 Morgen jährlich auf den gewöhnlichen Zinstag vier Mark und 24 Groschen als erblichen Zins auf unser Haus Lötzen zu geben und zu erlegen schuldig sein.
Zu Urkund und mit unserem kurfürstlichen Secret bekräftigt, so geschehen und gegeben zu Königsberg, d. 15. April 1617.
Friedrich Burggraf und Herr zu Dohna
Hans Truchsess von Wetzhausen
Christoph Rappe
H. A. Bork

Anmerkung
(1) Johann Sigismund (1572-1619) war ab 1609 Regent in Preußen.

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.29. Die handschriftlichen Urkunden (Abschriften von 1698) wurden abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.