Pietraschen (Petersgrund)
Verschreibung über 66 Hufen zu einem Zinsdorf,
gegeben 1550 und 1552 zu Stradaunen

Von Gottes Gnaden Wir Sigismund, Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst, in Preußen, zu Jülich, Berge, Stettin, Kassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägerndorf, zu der Mark und Brandenburg Herzog pp.,
bekennen und tun kund für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft, daß sich bei jetziger gehaltener Visitation unsers Herzogtums Preußen und in unserem Amte Oletzko befunden, daß viele Schulzen und Dorfschaften über ihre Hufen allein Kaufbriefe von den vorigen Hauptleuten, aber keine Konfirmation darüber von unseren hochseligen Vorfahren gehabt, daher eine Notdurft erachtet, damit die Schulzen und Dorfschaften ihres Besitzes und innehabender Hufen ins künftig Dato gewiss sein mögen, ihnen unter unserem kurfürstlichen Namen, Titel und Sekret solche der Schulzen alte Kaufbriefe, wo dieselben vorzuzeigen gewesen, nicht allein zu konfirmieren, sondern ihnen auch über die neue Verhandlung, so nächst mit den Schulzen alte Kaufbriefe, wo dieselben vorzuzeigen, durch anerwegte Visitation geschehene Verschreibung zu erteilen, lautet demnach vorgezeigter, der Schulzen und der Dorfschaft Pietraschen alter Kaufbrief wie folgt:
Ich Michel Eysack, Hauptmann zu Stradaun, bekenne hier mit diesem offenen Briefe gegen jedermänniglich, die solchen, den es vonnöten sehen, daß der Pietrasch bei Gorlen aus dem Stradaunischen hat gekauft vier Hufen zu einem Schulzenamt, die Hufe um 42 Mark, und soll er in dato angeben 60 Mark, danach jährlich auf George 10 Mark, bis die Summe gänzlich bezahlet wird.
Darum soll er 40 Hufen mit Zinsbauern besetzen zu Cöllmischen Rechten, und die 44 Hufen sind gelegen am See Samstag und folgendem See nach der Wildnis, soweit sich seine Hufen erstrecken.
Auch soll er Freiheit besitzen 10 Jahre, sodann unterschiedlich; wann sechs Jahre vorbei sein, dann soll er von der Hufe den halben Zins samt anderem die Hälfte ausrichten tun. Nach Ausgang der 10 Jahre aber soll er für jede Hufe zinsen eine Mark, zwei Scheffel Hafer ins Haus Stradaun zu geben verpflichtet sein und bei jeder Hufe 14 Tage zu scharwerken, so man das bedürfen wird; wo nicht, sollen sie von einer jeden (Hufe) eine Mark davon Zins geben.
So in demselben Ort Waldes mehr zu besitzen gefunden würde, so soll der Schulz zu besetzen schuldig sein. Auch haben dem Schulzen eingeräumet im See Samstag drei Säcke zu stellen, mit einem Staknetz auf kleine Fische, auswendig der Striche mit einer Wate, allein zu seines Tisches Notdurft zu fischen und soll gehalten werden als Cöllmischer Schulz.
Das zu einem mehreren Bekenntnis mit meinem angeborenen Petschier besiegelt und gegeben im Haus Stradaun am 29. April des 1550. Jahres.

Ich Chritoph Glaubitz, zur Zeit Hauptmann, habe dem obengenannten Pietras noch zwei Hufen zu den vorigen verkauft um 42 Mark, und hat a Dato angegeben 30 Mark und soll demnach jährlich je 6 Mark geben bis die Summe zu voller Genüge bezahlet wird. Auch soll er verpflichtet und verbunden sein, 20 Hufen mit Zinsbauern zu besetzen, gleich wie sein voriger Kaufbrief wie oben gemeldet mitbringt, auch wie im Amtsregister verschrieben ist. Auch habe ich ihm vergönnt, einen Sack zu den vorigen zu stellen im See Samstag.
Anno 1552.



Konfirmation der Verschreibung 1616 zu Königsberg

Ob nun wohl gemäß solchen vorberührten Kaufbriefes der Schulz zu Pietraschen 6 Hufen zu Cöllmischen Rechten frei gehabt, so ist er doch bei jetziger Visitation behandelt, daß er forthin von einer Hufe einen halben Scheffel Weizen und einen halben Scheffel Korn gleich anderen Schulzen hat jährlich geben sollen, so ist es doch nochmals damit verglichen, damit Gleichheit unter den Schulzen sein möge, daß alle Schulzen durchs Amt anstatt obigen halben Scheffels Weizen und halben Scheffels Korn 20 Groschen Geld von jeder Schulzenhufe jährlich ablegen, welches dann auch dieser Schulz zu Pietraschen tun soll.
Überdies auch die Dorfschaft Pietraschen auf 60 Zinshufen zu Cöllmischen Rechten angelegt ist, bisher soll von jeder Hufe 2 Mark, 2 Scheffel Hafer und 2 Hühner gezinst werden auf Martini, fürder aber von jeder Hufe gemäß der Visitationsabhandlung noch zu vorigem alten Zins eine Mark jährlich, das auch bei dem neuen Hufenübermaß, so sich bei solchem Dorf über solche 60 Zinshufen befunden, künftig 36 Mark an Geld und 18 Kapaunen zinsen sollen.
Die drei Krüge im Dorfe sollen ein jeder jährlich 7 Tonnen Hausbier zu verschenken schuldig sein, also daß forthin in diesem Dorf mit Schulzen, Krügern und Bauern uns jährlich in allem zusammen zinsen 226 Mark an Geld, 2 Last Hafer, 2 Schock Hühner, 18 Kapaunen und 20 Viertel Holz. So sind sie auch schuldig zu pflügen und zu stürzen nach Polommen und einzuführen Gras, so ihnen ist angewiesen zu schlagen, das Getreide und andere Amtsfuhren nach Königsberg zu führen.
Bei welcher erster Visitationsverhandlung man derselben Nachkommen um spezifizierten Zins jährlich in unser Amt Oletzko gereicht und abgelegt wird, die Schulzen, der Krüger Pietrasch und sämtliche Einwohner unseres Dorfes Pietraschen allerdings von uns, unseren Erben, Erbnehmern und nachkommender Herrschaft zu künftigen Zeiten unverbrüchlich soll gehalten und gehandhabt werden.
Urkundlich mit unserem kurfürstlichen Secret befestigt und gegeben zu Königsberg, den 25. Juni 1616.
Friedrich, Burggraf und Herr zu Dohna
Hans Hochmeister von Wetzhausen
Christoph Rappe
Hans Albrecht Bork

Quelle: GStA PK, Signatur: Ostpr. Foliant 285, S.288. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1779) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Pietraschen wurde 1938 in Petersgrund umbenannt.
(2) Johann Sigismund (1572-1619), ab 1608 Markgraf von Brandenburg und Kurfürst, war ab 1609 vormundschaftlicher Regent in Preußen (Vormund des regierungsunfähigen Herzogs von Preußen Albrecht Friedrich (1553-1618)).