Wir Bruder Bernhard von Balzhofen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg des Ordens der Brüder des Hospitals Sanct Maria des deutschen Hauses zu Jerusalem, tun kund und bekennen offenbar vor allen und jeglichen, die diesen unseren offenen Brief sehen, hören oder lesen, daß wir von Vorzeignis des ehrwürdigen Herrn Johann von Tiefen, des Hochmeisters Statthalter, auch mit Rat, Wissen und Willen und Vollwort unseres Ordens ältesten Bruders,
geben, verschreiben und verleihen unseren lieben und getreuen Gebrüdern Nicolai und Maz und ihren rechten Erben und Nachkömmlingen vierundzwanzig Hufen, die da grenzen am See Dehgun und an Virenli Sperlings Grenze Mertenheim und mit Pohiebel zur Crone gelegen im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen, an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Büschen und Sträuchern, binnen gewisser Grenzen, wie sie von Alters unseres Ordens Brüdern sind bewiesen, frei von Zinsen und Zehenden und allerlei gebäuerlicher Arbeit, erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten zu besitzen.
Davon sollen sie uns und unserem Orden verpflichtet sein
zu tun einen redlichen tüchtigen Dienst mit Hengst und Harnisch, nach des Landes Gewohnheit, zu allen Geschreien, Heerfahrten, Landwehren und Reisen,
neue Häuser zu bauen, alte zu bessern oder zu brechen, wann, wie oft und wohin sie von uns und unseres Ordens Brüder werden geheißen, und sie getreulich helfen zu wehren, wo das vonnöten sein wird.
Von sonderlichen Gnaden verleihen wir ihnen freie Beuten in unseren Heiden und Wäldern zu machen. Davon sollen sie uns geben je von der Heide drei Runzken Honig. Auch mögen sie Bienen in ihren Gärten halten, davon sollen sie den Honig der Herrschaft überantworten. Man soll ihnen den Honig zahlen gleich anderen Beutnern im Gebiet Barten.
Wir wollen auch, welche nicht Beutner sind, daß sie unseren Beutnern binnen ihren Grenzen sollen gönnen Beuten zu machen, wo es ihnen bequem ist. Aber welche selbst Beutner sind oder Beutner werden, dann soll niemand Beuten in ihren Grenzen machen als sie allein, und sie sollen von anderen Beutnern unverhindert sein.
Auch sollen sie auf die Jagd ziehen, so sie von uns und unseres Ordens Brüdern werden geheißen. So sie ziehen, soll man ihnen geben Salz und Brot.
Auch gönnen wir ihnen freie Fischerei mit kleinen Gezeugen in unsern Seen, wenn sie zu den Beuten ziehen, allein zu ihrer Notdurft und nicht zu verkaufen.
Wir wollen auch, daß sie keine Fließe in keiner Zeit des Jahres sollen verstellen, bei ihrer höchsten Buße.
Auch sollen sie uns geben auf Martini des heiligen Bischofs ein Crampfund Wachs und einen cöllmischen Pfennig oder an des statt 5 preußische Pfennige zu Urkund und Bekenntnis der Herrschaft, dazu einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn.
Das zu ewigem Gedächtnis und Bekenntnis und größerer Sicherheit haben wir unser Amtssiegel anhängen lassen an diesen Brief, der gegeben ist auf unserem Hause Lötzen am Sonntag nach Junenweins Sancte Keurigs 1477.
Zeugen dieser Dinge sind unsere lieben in Gott andächtigen Brüder,
Brinke Ludwig.
(Siegel)
Nach der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die Freien besitzen folgende Hufen:
2 Hufen 7 ½ Morgen Barthel Kempa
2 Hufen 15 Morgen Michel Jurgello
3 Hufen Jan Ziegan
2 Hufen 15 Morgen Jacob Kowal
3 Hufen Michel Müller
4 Hufen 15 Morgen Barthel Ziegan
1 Hufe 7 ½ Morgen Michel Matrug
1 Hufe 7 ½ Morgen Jendriß Skopnik
1 Hufe 7 ½ Morgen Woitek Skopnik
Summe 24 Hufen
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.14.
Die alte handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.
Anmerkungen
(1) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(2) Johann von Tiefen war 1489-1497 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz auf der Marienburg. 1477 war er offenbar Stellvertreter des Hochmeisters.
(3) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar. 1 Hufe sind 27 Morgen.
(4) Beuten machen bedeutet Honig von Wildbienen erbeuten.