Wir Bruder Bernhard von Balzhofen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg, des Ordens der Brüder des Hospitals Sanct Maria des deutschen Hauses von Jerusalem, tun kund und bekennen öffentlich mit diesem unserem Briefe vor allen und jeglichen, die ihn sehen, hören oder lesen, daß wir auf Veranlassung des gar ehrwürdigen Herrn Heinrich von Richtenberg, unseres Hochmeisters und auch nach Rat und gutem Willen unseres ältesten Bruders,
geben, verschreiben und verleihen unserem lieben und getreuen Simon Schultzen und seinen rechten Erben und Nachkömmlingen 50 Hufen zu Eysermühl genannt, bei dem Fluß Staßwien im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Barten zum deutschen Dorfe zu besitzen an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Feldern, Heiden, Büschen, Brüchen und Sträuchern binnen gewissen Grenzen, wie sie ihnen von unseres Ordens Brüdern sind beweiset, erblich und ewiglich zu Cöllmischen Rechten zu besitzen.
Von welchen 50 Hufen der vorgenannte Schulz 5 Hufen soll frei zum Schulzamt haben, davon er und seine Erben und Nachkömmlinge uns und unserem Orden verpflichtet sollen sein zu dienen mit einem Hengst und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit, zu allen Geschreien und Heerfahrten, gleich anderen Schulzen in unserem Gebiet;
auch soll er uns geben auf jeden S. Martinstag einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn. Für die 45 Hufen sollen sie uns und unserem Orden, die Einwohner des Dorfes und desselben Besitzer zu Eysermahl zinsen alle Jahr jährlich auf Martini des Heiligen Bischofs Tag eine halbe gute Mark gängiger preußischer Münze und 2 Hühner, dazu 3 Scheffel Pflughafer, dazu sollen sie uns 14 Tage scharwerken, wenn sie von uns werden geheißen.
Auch geben wir ihnen zehn Jahre frei von Gebung dieses Briefes, also von dem nächsten Martini über 10 Jahre. Dann sollen sie uns und unserem Orden zinsen wie angegeben.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir dem Schulzen von allen kleinen Gerichten die Hälfte binnen des Dorfes Grenzen, ausgenommen große Gerichte, die wir unserer Herrschaft vorbehalten zu richten.
Dazu verleihen wir dem Schulzen und den Einwohnern freie Fischerei mit Wurfangeln im Fluß Staßwien.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir dem Schulzen und allen Einwohnern im Dorf, wenn sie wollen Beuten machen, daß sie die wollen machen allein in unseren Wäldern und Heiden soviel sie können. Den Honig wollen wir ihnen bezahlen, gleich anderen Beutnern in unserem Gebiet. Was sie an Gartenbienen halten, sollen sie mit der Herrschaft um die Hälfte halten, und ihren Teil wollen wir ihnen bezahlen, gleich anderen in unserem Gebiet.
Wir wollen auch, daß sie ihren Pfarrern sollen gleich Recht tun mit Decem und Opfergeld, gleich anderen deutschen Dörfern in unseren Gebieten.
Das zu Bekenntnis und ewiger Sicherheit haben wir unser Amtssiegel anhängen lassen an diesen Brief, der gegeben ist zu Lötzen am Sonnabend vor Judica 1475.
Zeugen dieser Dinge sind unseres Ordens in Gott andächtige Brüder,
Ludwig Hornheim, unser Hauskomtur,
Klaus Wußau, Pfleger zu Pr. Eylau,
Heinrich Specht von Bubenheim, unser Kellermeister,
Hermann von Festenberg unsers Ordens,
Johann Margenau, unser Schreiber,
und viele andere trauwürdige Leute.
Nach der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die 5 Schulzenhufen besitzen folgende Wirte:
2 Hufen Gerge Jeromin
2 Hufen Jacob Witscho Erben
1 Hufe Michel Scapa
Summe 5 Hufen
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.96.
Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.
Anmerkungen
(1) Staßwinnen wurde 1938 in Eisermühl umbenannt. Bemerkenwert ist, dass schon in der vorliegenden Urkunde “Eisermühl bei dem Fluß Staßwien“ steht.
(2) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(3) Heinrich von Richtenberg war 1470-1477 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz auf der Marienburg.
(4) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.
(5) Decem bedeutet der zehnte Teil