Bogatzko (Rainfeld)
Verschreibung über 11 Hufen zu einem Dienstgut,
gegeben 1545 zu Königsberg

Von Gottes Gnaden Wir Albrecht, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen pp.,
tun kund und bekennen gegen jedermann dieses Briefes Ansichtigen, und wenn es zu wissen vonnöten, daß uns unsere lieben getreuen Untertanen, die Brüder Simon und Hans Bogatsch, sie über ihr Gut Bogatsen mit einer Handfeste, damit sie sich derselben zu ihrer Notdurft zu gebrauchen, gnädiglich zu bedenken lassen, welches wir dann für ziemlich und notwendig erachtet;
einräumen, verleihen und verschreiben demnach hiermit und in Kraft dieses Briefes für uns, unsere Erben und nachkommende Herrschaft genannten, unseren lieben getreuen Brüdern Simon und Hans Bogatsch 11 Hufen des Guts Bogatsen, neben dem Gut Bogatsen und der Stürlacker Grenze, alles in unserem Amt Lötzen mit nachfolgenden Grenzen gelegen;
anzufangen am See Deyguhn, da ist die erste Schüttung gemacht, darauf stehet ein sicherer Pfahl mit einem Kreuz gezeichnet, dasselbige weiset weiter bis auf die andere Ortsgrenze nach der Steindamerau, da ist die andere Schüttung gemacht und ein sicherer Pfahl darauf gesetzt. Der ist mit dem Zeichen .V. markiert, und da ist die Wende nach Groß Wronnen. Daselbst ist die dritte Schüttung mit einem sicheren Pfahl darauf, mit ^ gezeichnet. Von da weist er auf die vierte Grenze nach Klein Stürlack am See Deyguhn, da ist die vierte Schüttung mit einem eichenen Pfahl eingegraben und mit ^+ gezeichnet.
Also sind den Brüdern Simon und Hans Bogatsch elf Hufen begrenzt worden, mit aller derselben 11 Hufen Zubehörung, es sei an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Feldern, Fließen, Büschen Brüchen und Sträuchern, samt freier Fischerei mit zwei Säcken nebst einer Handwate im See Deyguhn zu ihres Tisches Notdurft und nicht zu verkaufen, erblich zu Cöllmischen Rechten innezuhaben, zu genießen und zu gebrauchen.
Um solcher unserer Gnade Willen sollen uns, unseren Erben und nachkommender Herrschaft die Brüder Simon und Hans Bogatsch, ihre rechten Erben und Nachkömmlinge verpflichtet und verbunden sein,
mit einem tüchtigen Roß, Mann und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit zu allen Geschreien, Heerfahrten und Landwehren zu dienen,
desgleichen neue Häuser zu bauen, alte zu bessern oder zu brechen, wann, wohin und wie oft sie von der Herrschaft gefordert werden,
daneben jährlich und jedes Jahr auf Martini 2 Scheffel Korn und 2 Scheffel Weizen auf das Haus Lötzen abzugeben.
Treulich und ohne alle Gefährdung, zu Urkund haben wir unser Siegel an diesen Brief wissentlich anhängen lassen, gegeben zu Königsberg, d. 13. Juni 1545.
(Siegel)

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.22. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Bogatzko wurde 1938 in Rainfeld umbenannt.
(2) Herzog Albrecht regierte 1525-1568 in Preußen.
(3) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.