Czyprken (Freiort)
Verschreibung über 30 Hufen zu einem Freidorf,
gegeben 1561 zu Königsberg

Von Gottes Gnaden Wir, Albrecht der Ältere, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen,
bekennen und tun kund für uns, unsere Erbnehmer und nachkommende Herrschaft, gegen jedermann, insonderheit denen es zu wissen vonnöten,
daß uns unsere lieben getreuen, die Freien von Groß Zipperken aus unserem Amt Lötzen untertänigst berichten lassen, wie sie an einer Handfeste, dafür sie sich im Falle der Not zu gebrauchen Mangel haben, demnach gebeten, wir wollen sie mit einer Verschreibung versehen, welche wir ihnen in Anmerkung der Billigkeit nicht versagen wollen;
verleihen und verschreiben demnach für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft unseren lieben getreuen, den Freien zu Groß Zipperken, 30 Hufen daselbst in unserem Amt Lötzen gelegen, an Acker , Wiesen, Weiden, Wäldern, Feldern, Büschen, Brüchen und Sträuchern binnen gewissen Grenzen, wie sie ihnen bewiesen an den Zipperker, Jedamker, Wissowatter und Milker Grenzen stoßend, frei von Zinsen, Zuhanden und aller bäuerlichen Arbeit, erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten innezuhaben, zu genießen, zu besitzen und zu gebrauchen.
Dagegen und um dieser Verschreibung Willen sollen die Freien zu Groß Zipperken uns, unseren Erben und nachkommender Herrschaft schuldig sein,
zwei redliche und tüchtige Dienste zu tun mit gutem Hengst, Mann und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit zu allen Geschreien, Heerfahrten, Landwehren und Reisen, neue Häuser zu bauen, alte zu bessern oder zu brechen, wann, wie oft und wohin sie von uns und unser nachkommenden Herrschaft gefordert werden, desgleichen jährlich auf Martini ein Crampfund Wachs und einen cöllmischen Pfennig oder 5 preußische Pfennige zu Bekenntnis der Herrschaft, auch von jedem Pflug einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn auf unser Haus Lötzen zu geben.
Aus besondern Gnaden vergönnen wir ihnen, Bienen in ihren Gärten und Beuten in ihren Wäldern und Heiden zu halten. Davon sollen sie den Honig auf unser Haus liefern, der ihnen gleich anderen unseren Untertanen des Amtes Lötzen bezahlt und gegolten werden soll.
Alles treulich und ungefährlich, zu Urkund mit unserem anhängenden Siegel bekräftigt und gegeben zu Königsberg, d. 10, August 1561.
(Siegel)

Bei der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die Freien besitzen die Hufen folgender Gestalt:
2 Hufen 7 ½ Morgen Michel Zynig
2 Hufen Peter Dresch
2 Hufen Jan Stradunski
2 Hufen Thomas Skrotzky
2 Hufen Jan Grzegorzik
3 Hufen Paul Grzegorzik
3 Hufen 15 Morgen Jan Bogdanofsky
3 Hufen Andreß Mrozek
2 Hufen 15 Morgen Paul Zybulka
2 Hufen 15 Morgen Gerge Saß
2 Hufen 7 ½ Morgen Gerge Nicolai
2 Hufen Jorek Skrotzki
1 Hufe Der Wahrt(?)
Summe 30 Hufen
Die Übermaßhufen bestehen in Brüchen.

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.33. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Herzog Albrecht regierte 1525-1568 in Preußen.
(2) Czyprken (Zipperken) wurde 1928 in Freiort umbenannt.
(3) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar. 1 Hufe sind 30 Morgen.