Ruhden (Staßwinnen)
Verschreibung über eine Mühle und 1 Hufe 4 Morgen Land,
gegeben 1481 zu Lötzen

Wir Bruder Hans von Tiefen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg des Ordens der Brüder des Hospitals Sancta Maria des Deutschen Hauses zu Jerusalem, tun kund und bekennen öffentlich vor allen und jeglichen, die diesen unseren offenen Brief sehen oder hören lesen, daß vor uns erschienen ist unser lieber getreuer Martin Petscharka, fürbringend, daß er eine Mühle auf dem Eiserwerk liegend, von Martin Liedke redlich abgekauft, ihm diese vergolten und zur Genüge bezahlt hat, uns demütig und mit hohem Fleiße bittend, einen ziemlichen Kauf zu vergönnen und die Mühle zu verschreiben;
so haben wir angesehen seine demütige, fleißige und mögliche Bitte mit Recht, Wissen, Willen und Vollwort unseres Ordens und geben, verschreiben und verleihen unserem lieben getreuen Martin Petscharka und seinen rechten Erben und Nachkömmlingen eine Mühle auf dem Eiserwerk, 4 Morgen dazu dienend und eine Hufe, im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen gelegen, an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Büschen, Brüchen und Sträuchern mit allem Zubehör, binnen gewisser Grenzen, wie sie von unserem Orden angewiesen sind, und die Martin Liedke vorher frei innegehabt und gebraucht hat, erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten zu besitzen.
Davon sollen sie verpflichtet sein, alle Jahr jährlich unserem Orden auf Martini, des Heiligen Bischofs Tag, zu zinsen 5 Mark geringen Geldes, von der Mühle und von der Hufe eine halbe Mark derselben Münze, sowie Malz und Roggen für das Haus Lötzen frei zu mahlen und keine Metze davon zu nehmen.
Das zu Bekenntnis und ewiger Sicherheit haben wir unser Amtsiegel anhängen lassen diesem unserem Brief, der gegeben ist auf unserem Hause Lötzen, am Donnerstag vor Invocavit 1481.
(Siegel)

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.78. Die alte handschriftliche Urkunde wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Johann von Tiefen war 1480-1488 Komtur zu Brandenburg und 1489-1497 Hochmeister des Deutschen Ordens zu Königsberg. Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(2) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar, 1 Hufe sind 30 Morgen.




Kaufbrief über 1 Hufe 4 Morgen Land zur Mühle,
gegeben 1535 zu Lötzen

Vor allen und jeglichen, die diesen meinen Brief sehen, tue kund und bekenne ich, Friedrich Herr zu Heydeck und Lötzen, derzeit auf Johannisburg, daß ich dem bescheidenen braven Müller zum Eisenwerk auf sein fleißiges und getreues Bitten eine Hufe und 4 Morgen, zum Eisenwerk gelegen, verkauft habe für 54 Mark, welche er mir auf einmal gegeben und überreicht, und damit zur Genüge bezahlt hat;
deswegen übergebe und verschreibe ich hiermit in Kraft dieses Briefes dem genannten Brosio Müller, ihm und seinen rechten natürlichen Leibeserben, die eine Hufe und 4 Morgen erblich und ewiglich zu besitzen, zu genießen und zu gebrauchen nach seinem höchsten Vermögen zu solchen Rechten, wie seine vorige Handfeste über die Mühle und eine Hufe lautet und ausweist.
Dies zu stetem Unterhalt und ewiger Sicherheit habe ich hiermit mein angeborenes Petschier unten andrücken lassen an diesen Brief, der gegeben ist am Dienstag nach Ostern im Jahre 1535.
Friedrich Herr zu Heydeck
(Siegel)

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.82. Die alte handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.




Verschreibung über zwei Hufen und einen Krug,
als Ersatz für die Abtretung der Mühle, gegeben 1562

Von Gottes Gnaden Wir Markgraf Albrecht von Brandenburg pp. bekennen und tun kund für uns;
nachdem uns unser Untertan und lieber getreuer Brosio Pietzarka auf unser gnädiges Begehren gutwillig eine Mühle zu Ruhden im Amt Lötzen, die uns gezinset, abgetreten,
dagegen wir mit ihm übereingekommen sind, daß wir ihm anstatt solcher Mühle 2 Hufen im Dorf Upalten abmaßen und einräumen lassen, auch dieselbe ihm erblich zu verleihen und zu verschreiben zugesagt,
verleihen, einräumen und verschreiben demnach für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft dem Brosio Pietzarka, seinen Erben, Erbnehmern und Nachkömmlingen zwei Hufen im Dorf Upalten in unserem Amt Lötzen gelegen, mit aller Nutzung und Zubehörung, an Acker, Wiesen, Weiden, Feldern, Wäldern, Büschen, Brüchen und Sträuchern, erblich zu Cöllmischen Rechten innezuhaben, zu besitzen und zu gebrauchen.
Aus sonderlichen Gnaden gönnen Wir ihm einen Krug auf den zwei Hufen zu halten und erlassen ihm das Zapfgeld 8 Jahre lang, nach Ausgang aber der 8 Jahre sollen uns, unseren Erben, Erbnehmern und nachkommender Herrschaft der genannte Brosio Pietzarka, seine Erben und Nachkömmlinge, jährlich zwei Mark Zapfgeld auf unser Haus Lötzen zu geben und zu entrichten schuldig und verbunden sein.
Alles getreulich gegeben im Jahre 1562, am 19. November.

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.83. Die alte handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkung
Herzog Albrecht regierte 1525-1568 in Preußen.