Faulhöden, Kleszewen (Brassendorf),
Wierczeyken (Gregerswalde)


Verschreibung über 7 Hufen zu einem Dienstgut,
gegeben 1548 zu Königsberg


Von Gottes Gnaden Wir, Albrecht der Ältere (1), Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, pp., tun kund und bekennen hiermit für uns, unsere Erben und nachkommende Herrschaft,
nachdem unser Untertan und lieber getreuer Georg Wierczeyko sieben Hufen, in der Faulen Heide am See Doben gelegen und zu unserem Amt Lötzen gehörig, aufrichtig und redlich für zweihundert Mark preußischer Münze von dem ehrbaren unserem Hauptmann zu Lötzen und auch lieben Georg Krösten mit unserer gnädigen Zulassung gekauft und zur vollen Genüge bezahlt, und wir ihm dieselben zu verleihen und zu verschreiben zugesagt haben,
verleihen und verschreiben (Wir) demnach für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft in Kraft dieses Briefes dem genannten Georg Wierczeyko, seinen rechten Erben und Nachkömmlingen die sieben Hufen, in der Faulen Heide und unserem Amt Lötzen gelegen, mit allen Nutzungen und Zubehörungen erblich und ewiglich zu Magdeburgischen Rechten innezuhaben, zu besitzen, zu genießen und zu gebrauchen.
Um solcher unser Begnadigung Willen sollen Georg Wierczeyko, seine rechten Erben und Nachkömmlinge, verpflichtet und verbunden sein,
auf unser Haus Lötzen jährlich auf Martini einen halben Scheffel Roggen und einen halben Scheffel Weizen für das Pflugkorn, ein halbes Pfund Wachs und einen Schilling zu Bekenntnis der Herrschaft und zwei Mark gängiger Münze als Freigeld abzulegen und zu überreichen.
Jedoch wollen wir ihm aus besonderer Gnade von dato vier Jahre lang von dem Allen befreien. Nach Ablauf der vier Jahre, was sein wird im zweiundfünfzigsten Jahr (1552) soll er oder die Seinen alle genannten Pflichten zu tun schuldig sein.
Von sonderlichen Gnaden verleihen Wir auch ihm, seinen rechten Erben und Nachkömmlingen freie Fischerei im See Doben mit zwei Säcken ... zur Notdurft ihres Tisches und nicht zu verkaufen; ausgenommen im Streich, wenn der Fisch streicht, daß sie kein Fließ verstellen, bei ihrer höchsten Buße.
Treulich und ungefährlich zu Urkund mit unserem anhängenden Siegel besiegelt, gegeben zu Königsberg, d. 26. Oktober nach Christi unseres Heilands Geburt, im 1548-sten Jahre.

Albertus

Anmerkungen
(1) Herzog Albrecht regierte 1525-1568 in Preußen.
(2) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.




Verschreibung über 4 Hufen 9 Morgen Übermaßland,
gegeben 1561 zu Königsberg

Von Gottes Gnaden Wir, Albrecht der Ältere (1), Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, pp.,
bekennen und tun kund für uns, unsere Erben und nachkommende Herrschaft, gegen jedermann, insonderheit aber denen es zu wissen vonnöten,
nachdem uns der ehrbare, unser lieber, getreuer Caspar Steinbrecher, der auf unserem Hause Lötzen seit langem als Amtschreiber gedient und sich in seinem Dienst treulich hat gebrauchen lassen, dasselbe auch nochmals gehorsam zu tun erboten.
Also haben wir ihm zur Belohnung solcher seiner geleisteten Dienstbarkeit ein Übermaß von vier Hufen zins- und scharwerksfrei aus Gnaden zu verleihen und zu verschreiben zugesagt.
(Wir) verleihen und verschreiben und einräumen demnach hiermit und in Kraft dieses unseres Briefes für uns, unsere Erben, Erbnehmer und nachkommende Herrschaft, gedachtem Caspar Steinbrecher, seinen rechten natürlichen Erben, Erbnehmern und Nachkömmlingen vier Hufen und neun Morgen Übermaß bei unserem Dorf Kleschtzewen im Gebiet Lötzen gelegen mit allen Gerechtigkeiten und Zubehörungen an Acker, Wiesen, Weiden, Feldern, Wäldern, Büschen, Brüchen, Fließen und Sträuchern, erblich zu Cöllmischen Rechten zu ihrem Besten zins- und scharwerksfrei auch aller anderer Beschwerung frei innezuhaben, zu besitzen, zu genießen und zu gebrauchen.
Dagegen soll er sich seinem Erbieten nach wie bisher treulich gebrauchen lassen.
Alles treulich und ohne Gefährdung zu Urkund mit unserem anhängenden Siegel besiegelt, gegeben zu Königsberg, d. 20. September im 1561-sten Jahr.

Albertus

Anmerkungen
(1) Herzog Albrecht regierte 1525-1568 in Preußen.
(2) Eine kulmische Hufe sind 30 kulmische Morgen und ca. 17 Hektar.





Verschreibung über 4 Morgen Wiese,
gegeben 1575 zu Lötzen

Ich, Fabian von Löhndorf, Hauptmann auf Lötzen, tue kund gegen jedermann, denen es vorkommt;
nachdem Peter Wierczeyko seiner kurfürstlichen Durchlaucht von seinen sieben Hufen, so er in meiner Verwaltung Amt zu Faulheyden gehabt, gutwillig abgetreten, und dafür sieben Hufen bei Kleschtzewen, welche wüst und ungeräumt, angenommen.
Also habe ich ihm zu Steuer ein Örtlein Wiesenwachs daselbst ungefähr von 4 Morgen (1) dazu folgen lassen laut seinem habenden Recht zu Faulheiden.
Auch ist ihm und seinen Erben und Nachkömmlingen vergönnt freie Fischerei im See Doben mit zwei Säcken und Rückangeln zur Notdurft des Tisches und nicht zu verkaufen. Im Streich (2) aber ist es bei der höchsten Buße verboten, ein Fließ zu verstellen. Welches ich ihm jetzt und im See Weinow vergönne (3).
Alles treulich und ungefährlich, dies zu mehr Sicherheit habe ich mein angeborenes Petschier unten aufgedrückt.
Actum Lötzen, d. 2. Mai 1575.

Anmerkungen
(1) Eine kulmische Hufe sind 30 kulmische Morgen und ca. 17 Hektar.
(2) in der Laichzeit
(3) Faulhöden liegt am Dobensee, Kleszewen am Weinow(Woynowo)-See.


Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e Nr.63, S.52-54. Die handschriftlichen Urkunden (Abschriften von 1698) wurden abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.