Wissentlich sei allen, so diesen Brief sehen, hören oder lesen, daß ich, Georg Tischler, gebe und verleihe dem Maz Polan, ihm und seinen rechten Erben und Nachkömmlingen 6 Hufen von den 60 Hufen, die ich habe in rechter erblicher Besitzung von meinem gnädigen und würdigen Herrn des Ordens im Dorf Spiergsten, nach Cöllmischen Rechten nach Schulzweise frei zu besitzen,
und verleihe und gebe ihm, auch seinen Erben und Nachkömmlingen und auch den Einwohnern des Dorfes frei zu fischen mit kleinem Gezüge und mit Säcken zu ihres Tisches Notdurft, und nicht zu verkaufen, in dem See Spiergsten.
Auch verleihe ich dem Maz Polan, seinen rechten Erben und Nachkömmlingen, frei zu haben Bienen in seinem Garten, wie viel er kann oder mag, und damit zu tun nach seinem Willen;
und auch die kleinen Gerichte nach Gewohnheit der anderen Dörfer, und von den großen Gerichten den dritten Pfennig.
Für solche Belohnung und Freiheit soll er und seine Erben und Nachkömmlinge mir und meinen rechten Erben verpflichtet sein zu dienen im Reisen mit einem Mann und einem Pferde, auf meinem, meiner Erben oder Nachkömmlinge, Harnisch, Geräte und Zehrung, wie oft das vonnöten sein wird.
So soll der Schulz Maz Polan, seine rechten Erben und Nachkömmlinge, seiner Reise frei sein von dato des Briefes und die Einwohner des Dorfs zu Spiergsten auch von dato dieses Briefes zwölf Jahr lang; so denn die zwölf Jahre vergangen sein, soll der Maz Polan, seine Erben und Nachkömmlinge reisen nach der Weise wie oben berichtet ist,
und die Einwohner sollen verpflichtet sein, jährlich von jeder Hufe 1 Mark Geld und 2 Hühner zu zinsen, auch von jeder Hufe jährlich zu scharwerken, was meiner Erben, Erbnehmer und Nachkömmlinge Befehl wird sein.
Das zu ewigem Gedächtnis sind Zeugen die Ehrbaren und Festen,
Wirth Samther Bernhard Lemboher,
Georg Küchstetter, zur Zeit Hauptleute zu Rastenburg
und der vorsichtige Joachim von der Pferde Schöppe daselbst.
Auch zu großer Sicherheit habe ich, Georg Küchstetter, mein Siegel unten an diesen offenen Brief hängen lassen, am Tage Mariae purificationis a.d. 1480.
(Siegel)
Nach der Abschrift von 1698 ist vermerkt:
Die 6 Schulzenhufen besitzen folgende Wirte:
2 Hufen Gerge Blank
2 Hufen Jan Sig
2 Hufen Michel Lontha
Summe 6 Hufen
Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.72.
Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.
Anmerkung
Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.