Großwronnen (Großwarnau)
Verschreibung über 30 Hufen zu einem Zinsdorf,
gegeben 1478 zu Lötzen

Wir Bruder Bernhard von Balzhofen, oberster Spittler und Komtur zu Brandenburg des Ordens der Brüder des Hospitals Sancta Maria des deutschen Hauses von Jerusalem, tun kund und bekennen offenbar vor allen und jeglichen, die diesen unseren offenen Brief sehen, hören oder lesen, daß wir von Verhängnis des gar ehrwürdigen Herrn Martin Truchseß, unseres Hochmeisters, auch mit Rat, Wissen, Willen und Vollwort unseres Ordens ältesten Bruders,
geben und verleihen unserem lieben und getreuen Georg Schultiß, ihm und seinen rechten Erben und Nachkömmlingen dreißig Hufen, zu Großwronnen im Gebiet Brandenburg und Kammeramt Lötzen gelegen, an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Büschen, Brüchen und Sträuchern, binnen gewissen Grenzen, die ihnen von unseres Ordens Brüdern sind beweiset, erblich und ewiglich zu Cöllmischen Rechten zu besitzen.
Von den 30 Hufen der Schulz soll frei haben 3 Hufen zum Schulzamt, davon er und seine Erben und Nachkömmlinge uns und unserem Orden soll dienen mit Hengst und Harnisch nach dieses Landes Gewohnheit, gleich anderen Schulzen in unserem Gebiet.
Auch soll er uns geben auf jeden Sankt Martinstag einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Korn.
Für die 27 Hufen sollen uns und unserem Orden die Einwohner und Besitzer des Dorfes zinsen je von der Hufe eine halbe gute Mark preußischer Münze alle Jahr auf Martini des Heiligen Bischofs, dazu von jeder Hufe 2 Hühner und 3 Scheffel Pflughafer.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir dem Schulzen die kleinen Gerichte, die Hälfte binnen des Dorfes Grenzen, ausgenommen große Gerichte, die wir unserer Herrschaft zu richten vorbehalten.
Dazu gönnen wir dem Schulzen und den Einwohnern des Dorfes freie Fischerei mit Wurfangeln in unseren Seen Fronnen.
Von sonderlichen Gnaden gönnen wir dem Schulzen und allen Einwohnern des Dorfes, wenn sie wollen Beuten machen, daß sie die sollen machen allein in unseren Heiden und Wäldern, soviel sie können. Den Honig wollen wir ihnen bezahlen gleich anderen Beutnern in unserem Gebiet. Was sie von Gartenbienen wollen halten, sollen sie mit der Herrschaft um die Hälfte halten. Die Hälfte wollen wir ihnen bezahlen gleich anderen in unserem Gebiet.
Wir wollen auch, daß sie ihrem Pfarrer gleich Recht tun sollen mit Decem Opfer und anderer Gerechtigkeit gleich anderen deutschen Dörfern in unserem Gebiet. Auch geben wir ihnen noch 3 Jahre Freiheit von Gebung dieses Briefes. Dann sollen sie unserem Orden zinsen wie oben geschrieben steht.
Zu Bekenntnis und ewiger Sicherheit haben wir unseres Amts Siegel anhängen lassen an diesen Brief, der gegeben ist auf unserem Haus Lötzen am Sonnabend quatuor vor Trinitatis 1478.
Zeugen dieser Dinge sind
unseres Ordens zu Gott andächtiger Bruder Kaspar von Ellbach, unser Hauptkomtur,
Heinrich Speck Joderus, unser Schreiber
(Siegel)

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.84. Die alte handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Die Ordensburg Brandenburg befand sich am Frischen Haff nahe der Mündung des Flusses Frisching, ca. 20 km entfernt von Königsberg. Ein Markgraf von Brandenburg hatte sie 1266 errichten lassen. Nach 1750 ist sie verfallen und abgetragen worden.
(2) Martin Truchseß von Wetzhausen war 1477-1489 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz zu Königsberg.
(3) Eine kulmische Hufe sind ca. 17 Hektar.
(4) Decem ist der zehnte Teil.