Klein Stürlack
Verschreibung über 74 Hufen zu einem Freidorf,
gegeben 1407 zu Barten

Wir Bruder Ulrich von Jungingen, Hochmeister des Ordens der Brüder des Hospitals Sancta Maria des Deutschen Hauses zu Jerusalem, mit Rat und Willen unser Mitgebietiger,
verleihen und geben unseren Getreuen, dem Kämmerer Ibaschko und den anderen Einwohnern des Dorfs Dillum, ihren rechten Erben und Nachkömmlingen, vierundsiebzig Hufen an Acker, Wiesen, Weiden, Wäldern, Büschen und Brüchen, binnen Grenzen, wie sie ihnen von unseren Brüdern bewiesen sind, frei von zuhänden und gebührlicher Arbeit, zu Magdeburgischen Rechten erblich und ewiglich zu besitzen,
davon Ibaschko, der Kämmerer, seine Erben und Nachkömmlinge, sechs Hufen zu einem Dienst und die anderen Besitzer zu siebzehn Diensten, je zum Dienste 4 Hufen haben sollen; des Dienstes sollen sie frei sein von der Gebung dieses Briefes über zehn Jahre.
Auch gönnen wir ihnen, Beuten zu machen auf ihrem Besitz und in unserer Wildnis vier Meilen auf jenseits Lötzen, doch so, daß sie eine Meile um Lötzen keine Beuten sollen machen, da wir Leuten zuraten zu unseres Hauses Nutzen daselbst Bienen zu setzen.
Hiervon sollen sie uns dienen mit Pferd und Wappen nach des Landes Gewohnheit zu allen Heerfahrten und Landwehren. Sie sollen alte Häuser bessern oder brechen und neue Häuser bauen, wann, wie oft oder wohin sie von uns und unseren Brüdern geheißen werden.
Auch sollen sie uns geben von jeglichem Dienst einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Roggen und von ihren Beuten einen gewöhnlichen Zins gleich anderen Beutnern in dem Balgischen Gebiet, alle Jahr auf S. Martini, des Heiligen Bischofs Tag;
auch sollen sie ihren Pfarrern alle recht tun an Opfer und Harken Schillinge, gleich Anderen Dienst und Pflicht unseres Gebiets.
Weiter wollen wir, daß sie vor unseren Pflegern zu Barten zu Recht stehen sollen, wenn jemand mit ihnen oder sie mit anderen vor Gericht zu tun hätten. Von sonderlichen Gnaden verleihen wir ihnen in den zwei Seen Duben und Debomi zu fischen mit Wurfangeln und in keinem anderen Gezöge.
Zu ewigem Gedächtnis und aller Dinge besserer Befestung haben wir unser Siegel an diesen Brief lassen hängen, der gegeben ist auf unserem Hause Barten im Jahre 1407 nach Christi Geburt, am Sonntage nach Jacobi.
Dessen sind Zeugen die ehrsamen, festen und lieben Brüder
Conrad von Lichtenstein, Großkomtur,
Friedrich von Wallenrodt, Oberster Marschall,
Werner zu Ottingen, Oberster Spittler und Komtur zu Elbing,
Burkhart von Bobek, Oberster Trapier und Komtur zu Christburg,
Arnold von Harken, Wostler,
Marquart von Salzbach, Komtur zu Brandenburg,
Graf Albrecht von Schwarznik, Komtur zu Danzig,
Herr Gerhard, unser Kaplan,
Arnold von Baden,
Bimut Brendel, unser Compan,
Niclas und Gregori, unsere Schreiber
Und andere viel ehrbare Leute.

Quelle: GStA PK, Signatur: EM 88e, Nr.63, S.10. Die handschriftliche Urkunde (eine Abschrift von 1698) wurde abgeschrieben, mit Anpassung an heutiges Deutsch.

Anmerkungen
(1) Ulrich von Jungingen war 1407-1410 Hochmeister des Deutschen Ordens mit Sitz auf der Marienburg.
(2) Dillum ist ein alter Name von Klein Stürlack
(3) Beuten machen bedeutet Honig von Wildbienen zu erbeuten
(4) Balgisches Gebiet bedeutet zur Ordensburg Balga gehörend